Allgemeine Geschäftsbedingung
- ALLGEMEINES
a-Die Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfen der knut Druck & Beschriftung, im Folgenden knut Druck & Beschriftung genannt, erbracht werden.
b-Für den Einsatz von Leihpersonal ist keine Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.
c-Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB. Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn knut die Leistung ausgeführt, ohne ihnen ausdrücklich zu widersprechen. Die Regelungen der vorliegenden AGB treten ausschließlich dann zurück, wenn knut
mit ihren Kunden einzelvertraglich entgegenstehende Vereinbarungen getroffen hat.
- PREISE UND PREISBERECHNUNGEN
a-Die Preise von knut verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls nicht ausdrücklich vorher anders schriftlich vereinbart. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.
b-Für An- und Abfahrten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- ANGEBOTE
a-Angebote von knut sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt
erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von knut zustande oder durch Erbringen der Leistung.
- LIEFERUNG UND TERMINE
a-Von knut angegebene Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine. Die in schriftlichen Anfragen von Kunden genannten Fixtermine sind für knut nur dann als solche verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Ansonsten sind die von uns genannten Fertigstellungstermine unverbindlich. Dies gilt insbesondere bei witterungsbedingten Außenaufträgen.
b-Leistungsstörungen die auf Lieferschwierigkeiten der Lieferfirmen von knut beruhen, vertreten wir den Kunden gegenüber nicht, unabhängig davon auf welchen Gründen diese beruhen. Den Auftraggebern entstehen hierdurch keine Rechte gegen knut.
- ZAHLUNG
a-Alle Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug zu zahlen, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt.
b-Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nach, werden alle die Forderung von knut sofort fällig. knut behält sich die Geltendmachung eines Schadens vor.
c- checks und Wechsel werden nicht angenommen.
d-Abzüge jeglicher Art sind ausgeschlossen.
e-Vor Bezahlung der offenen Rechnung ist knut nicht verpflichtet weitere Leistungen zu erbringen.
- MÄNGELRÜGEN
a-Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Fahrzeuge bei Übergabe auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Für das Abhandenkommen privater Gegenstände haftet knut nicht. Offensichtliche Mängel und Fehler sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Übergabe zu melden. Sonst verfallen die Gewährleistungsansprüche.
b-Die Gewährleistungsansprüche der Kunden werden auf das Recht der Nachbesserung festgelegt. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung kann ein Preisnachlass vereinbart werden.
c-Die Kostenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung, d. h. knut trägt nicht die Wegkosten oder sonstige Aufwendungen zur Nachbesserung.
d-Nachbesserungen durch Dritte ohne unsere Zustimmung führen zum Erlöschen unserer Haftung.
e-Farbabweichungen der Folie sind Drucker- und Materialbedingt möglich und sind keine Mängelrüge.
Mit der modernen Folien-Beschichtung erhalten Sie eine neue Farbe Ihres Autos und einen Schutz des Originallackes. Die Folie ist nach 6 – 8 Wochen Waschanlagenfest. Ca. 4 Wochen nach Bekleben sollte das Auto nicht mit Hochdruck gereinigt werden. Auf die Verarbeitung wird eine Garantie von zwei Jahren gewährleistet, auf die Folie, je nach Hersteller bis zu fünf Jahren. Die Folie ist nicht mit einer Lackierung gleichzusetzen, Überlappungen sind nicht auszuschließen. Die Autos sollten gereinigt und ohne Wachsrückstände angeliefert werden.
g-Ansprüche auf Minderung, Wandlung, Schadensersatz, Verdienstausfälle und Nebenkosten bestehen nicht.
h-Unsere Garantie besteht nicht für nachstehende Fälle: 1. Schäden und Einwirkung durch höhere Gewalt. 2. Beschädigung oder Mängel, die auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. 3. Folgeschäden durch unsachgemäße Pflege und Pflegeprodukte. 4. Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung. 5. Eventuelle Lackschäden nach Entfernung der Folie bei nachlackierten Autos.
- HAFTUNG
a-knut haftet – egal aus welchem Grund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche, auch durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler und unerlaubte Handlungen gesteht nicht.
b-Verschleißbedingte Mängel werden nicht ersetzt.
c-knut übernimmt keine Haftung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
- ERFÜLLUNGSORT
a-Erfüllungsort ist Potsdam, Gerichtsstand ist Potsdam.
- SONSTIGE BESTIMMUNGEN
a-Alle Verträge von knut unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
b-Jede abweichende Vereinbarung ist schriftlich festzulegen.
Potsdam, 01.04.2010
knut. Druck & Beschriftung
Friedrich Engels Str. 1
14473 Potsdam